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Risiken Erbengemeinschaft aus der Sichtweise eines Betroffenen

Die hier beschrieben Risiken beruhen zum großen Teil auf konkrete Erfahrungen. Bei mehreren meiner Erfahrungen (z.B. mögliche Datenweitergabe/Stacking) die ich gemacht habe, ist ein konkreter Beweis, daß die Miterben dahinter stecken kaum möglich. Zum einen, habe ich, wenn ich allein bin, keinen Zeugen für meine konkrete Erfahrungen. Zum anderen können manche auch außergewöhnliche Erfahrungen durchaus Zufall sein. Jedoch deuten weitere Umstände eher darauf hin, daß dies mehrmals kein Zufall war, sondern die Miterben dahinter steckten.

I Risiken

1. Daß dein Anwalt maximale Kosten verursacht, daß dein Anwalt mit den Miterben kommuniziert ohne dich davon in Kenntnis setzen, oder sich vom Anwalt eines Miterben und Druck setzen läßt. Und daß dein Anwalt nicht deine Interessen angemessen vertritt.

Die Anwälte verdienen vermutlich bei einer frühzeitigen außergerichtlichen Einigung am wenigsten, und am meisten wenn die Erben sich maximal streiten. Bei entsprechenden Erbvermögen fließt dann richtig viel Geld dem Anwalt zu. Ich habe mir bei mehreren Anwälten eine Erstberatung eingeholt, um dann zu entscheiden. Einen der Anwälte wollte ich in einer Teilangelegenheit beauftragen. Nachdem er erst mir erzählt wie einfach dies für ihn sei, habe ich dann um einen Kostenvoranschlag/Kostenabschätzung für diese Angelegenheit gebeten. Das war ihm jedoch eine zu hohes Risiko und unkalkulierbar.

2. Vollmachten in Erbengemeinschaften

Wenn dir die Miterben einzel oder gemeinsame Vollmachten für die Erbengemeinschaft erteilen, damit Sie die Angelegenheiten für die Erbengemeinschaft regeln – ”da du näher vor Ort wohnst” – wirkt dies sehr konstruktiv und man scheint dir Vertrauen entgegenzubringen. Wenn dir die Miterben die Vollmacht erteilen ”damit du die Angelegenheit für die Miterben erledigst” bedenke:

(a) wenn dir bei einer gemeinsamem Vollmacht, eine gegenseitige Bevollmächtigung auf’s Auge gedrückt wird, solltest du hellhörig werden. Wenn man etwas gemeinsam macht, braucht man meines Erachtens keine gegenseitige Bevollmächtigung.

(b) jeder der Miterben kann dir jederzeit die Vollmacht wieder entziehen, bedenke das.

(c) bei gemeinsamen Vollmachten besteht das Risiko, daß einer der Bevollmächtigten nur den Ausweis zeigt und eine weitere Person sich als dich ausgibt. Und ich bin mir nicht sicher, ob jeder – den die Vollmacht vorgelegt wird – darauf besteht, daß beide Bevollmächtigte sich ausweisen. Dies ist besonders problematisch, wenn die Vollmacht(en) Barauszahlen (insbesondere in unbegrenzter Höhe ) zulassen.

3. Nachlassverbindlichkeiten/Teilung des Nachlasses

Auch wenn genügend Nachlassvermögen vorhanden ist, können die Nachlassgläubiger gegen jeden beliebigen Erben, auch vor Teilung des Nachlasses Forderung geltend machen. Eine Beschränkung auf den Nachlass ist erst im Rahmen eines Prozesses möglich. So mußt du damit rechnen, daß bei dir Rechnungen für ausstehende Pflegekosten, private Arztrechnungen, aber auch sonstige Rechnungen für Kosten – die im Zusammenhang mit dem Nachlass entstehen – bei dir landen, und die Miterben keinerlei Interesse zeigen, daß diese aus dem Nachlass beglichen werden oder sich an Kosten zu beteiligen. Insofern kann deine Bereitschaft auf Bitten der Miterben sich um die Angelegenheit zu kümmern, es den Miterben erleichtern – z.B. durch Weitergabe deiner Adresse – die Nachlassgläubiger auf dich anzusetzen. Wenn eine Mahnung nach der anderen – schon vor Annahme des Erbes – kommt, ist dies dann ein klares Anzeichen dafür.

4. Inventar

(a) Bitte deine Eltern noch Abzüge von Ihren Familienfotos zu machen, es könnte die letzte Möglichkeit für Abzüge sein. Es sei den, du sagst dir, falls meine Geschwister so niederträchtig sind, dann ist es mir lieber, daß ich mich nicht durch diese Fotos an Ursprungsfamilie erinnern muß.

(b) Alles, was sich in der elterlichen Wohnung befindet und keiner anderen Person gehört, ist in aller Regel Teil des Nachlasses. Die Mitnahme von Gegenständen aus der elterlichen Wohnung ohne schriftliche Zustimmung der Miterben ist sehr riskant. Und auch die Aufteilung und Mitnahme von Inventar vor Begleichung aller Nachlassverbindlichkeiten ist riskant. Es könnte als Teilung des Nachlasses gesehen werden. Und damit könnte jeder Gläubiger ungeschränkt gegen jeden Miterben in das Privatvermögen vollstrecken.

(c) Insofern ist auch die Räumung der Immobilie vor oder nach Verkauf oder einer Zwangsversteigerung ein äußerst heikles Thema. Räumst du selbst die Wohnung können dir die Miterben daraus einen Strick drehen. 

Vielleicht teilt dir der Erwerber – mit eng gesetzter Frist – mit, die Wohnung kostenlos zu räumen, wenn du auf alle Ansprüche verzichtest. Nach Ablauf der Frist, würde er einen Gerichtvollzieher 2 Wochen später beauftragen.

Du hast dann die Möglichkeit, dem zuzustimmen, oder wenn du glaubst, daß das Inventar den Wert der Räumungskosten übersteigt es auf den Gerichtsvollzieher darauf ankommen zu lassen. Wenn die Räumung durch den Gerichtsvollzieher dann trotzdem erst über ein 3/4 Jahr später erfolgt, kann dir passieren, daß dir auch die gesamte Zeit als Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt wird. Und dies kann ziemlich heftig werden.

Und wenn du Pech hast, sind entzwischen die Wertgegenstände aus dem Hause verschwunden und das Inventar wird vom Gerichtsvollzieher als wertlos eingeschätzt. So daß dir auch noch die Räumungskosten vollumfänglich in Rechnung gestellt wird.

5. mögliche Datenweitergabe/Stacking, eindringen in dein Umfeld um dich zu isolieren.

Auch wenn die unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Daten mit hohen Strafenverbunden ist, ist dies keine Sicherheit, daß dies nicht passiert.

Es reicht aus, wenn ein einziger Mitarbeiter von Krankenversicherung oder Rentenversicherung deine aktuelle Adresse den Miterben mitteilt. Und dann bist du als Rentner auch im Ausland nicht mehr vor ”Verfolgung” durch die Miterben sicher. Als Rentner bist du im europäischen Ausland – sofern du nicht vorher im Ausland gearbeitet haben – über deine deutsche Krankenversicherung bzw. der Krankenversicherung des Herkunftslandes versichert. Und so mußt du als Rentner der Krankenversicherung und der Rentenversicherung immer deinen aktuelle Wohnsitz mitteilen. Das heißt die Miterben könnten auf diese Weise Lebenslang deinen aktuellen Wohnsitz ermitteln. 

Nachzuweisen das andere unbefugt deine Daten an die Miterben weitergegeben haben, wirst du in den seltesten Fällen können. Insbesondere wenn die Weitergabe der Information nur mündlich erfolgt.

Ich habe es früher kaum für möglich gehalten, daß Mitarbeiter von Banken, Behörden, Kundensupport, Postzusteller oder Vermieter, Daten unberechtigt an Dritte weitergeben oder sich von diesen Dritten beeinflussen lassen. Und hatte diesbezüglich ein großes Vertrauen. Seit Begin der Erbschaft ist dieses Vertrauen – auf Grund gewisser Erfahrung – schrittweise auf Null gesunken.

6. Risikofaktoren bzgl. schwierigen Erbengemeinschaft nach meiner persönliche Erfahrung und Einschätzung

20% der Erbengemeinschaften sollen laut Statistik streitig verlaufen. Insofern solltest du nicht blind deinen Miterben vertrauen. Folgende Faktoren beeinflussen meines es Erachtens das Risiko, daß deine Erbschaft disharmonisch verläuft.

(a) Der Umgang der Eltern untereinander zu dir und deinen Geschwister und insbesondere ob das positive Miteinander gefördert wurde oder nicht. Auch wenn deine Geschwister über das Verhalten der Eltern herziehen, ist dies keine Garantie dafür, daß diese esbesser machen.

(b) wenn die Erbengemeinschaft groß ist, und die Ursprungsfamilie schwierig war, ist diesbesonders brisant.

(c) wenn Eltern bzgl. mit ihren testamentarischen Verfügungen intransparent sind.

(d) Die Wertvorstellungen deiner Geschwister und deren Umgang mit anderen Menschen, kann in Hinweis sein, mit was du rechnen mußt, wenn es ums Erbe geht.

(e) Natürlich auch der Umgang der Geschwister mit dir vor der Erbschaft

(f) wenn einer der Geschwister mehrere Jahre sich nicht gemeldet hat, und du nichts über ihren Aufenthaltsort wußtest, und diese sich nie dazu sich geäußert hat, solltest du mit dem Vertrauen gegenüber dieser zurückhaltend sein.

(g) wenn ein Teil der Miterben hoch verschuldet waren oder sind und dadurch sich keine angemessen Altersversorgung sich bilden konnte, kann dies in der Erbschaft problematisch sein, insbesondere wenn andere Risikofaktoren inzukommen.

(h) wenn Geschwister dich vor der Erbschaft oder nach Eintritt der Erbschaft insbesondere über Finanzen und persönliche Kontakte ausfragen

(i) wenn Verwande die über mehrere Jahrzente dich nicht besucht haben, kurz vor oder kurz nach Eintritt der Erbschaft dich besuchen und ausfragen, sollten bei dir die Alarmglocken läuten.

(j) Das gleiche gilt, wenn sich deine Freunde verändert und dich ausfragen und aufdringlich anbieten, daß wenn du was zu kopieren hast, dies bei ihnen machen kannst. Diesen Freunden sollst du nicht ohne weiteres Vertrauen. Und du kannst nicht ausschließen, daß deine – potentiellen – Miterben die Finger dabei im Spiel haben.

7. Vertrauen und Offenheit gegenüber Geschwister bzw. zukünftigen Miterben

Grundvertrauen und Offenheit sind Basis jeder engeren Beziehung, und ohne diese sind meines Erachtens echte persönliche Beziehungen nicht möglich. Auf der anderen Seite kanndas entgegengebrachte Vertrauen, Offenheit mißbraucht werden. Insbesondere wenn es um viel Geld, wie bei vielen Erbschaften geht, ist das Risiko dafür sehr hoch. Hier ist der richtige Weg zwischen Vertrauen und Offenheit, und Zurückhaltung und Vorsicht nicht immer einfach

(a) überlege es dir gut, wenn Geschwister dich zu Aufgaben animieren, die in die Zuständigkeit des amtlichen Betreuers fallen. Man könnte dir daraus einen Strick drehen.

(b) sei sehr zurückhaltend bei nur mündlich Zustimmung und akzeptiere keine mehrdeutige Zustimmung.

(c) lass dir nichts auf’s Auge drücken, was für dich nicht stimmig ist. Lass dich nicht unter Druck setzen. Und überschlafe jede Entscheidung.

(d) lass dich nicht von Geschwister, Verwanden oder auch Freunden – insbesonders kurz vor und während der Erbschaft zu deinen finanziellen, Verhältnissen, deinen sonstigen Kontakten, oder anderen sehr persönlichen Angelegenheiten ausfragen. Und kopiere auch wenn Freunde es anbieten, deine Dokumente lieber nicht bei deinen Freunden.

II Empfehlung für potentielle Erben

Das beste dies durchzustehen, sind stabile Kontakte/Beziehung oder eine eigene Familie in der die Miterben nicht eindringen können, und die zu einem stehen. Insofern solltest du bei schwierigen Beziehungen/Verhältnissen bzgl. der Ursprungsfamilie, sehr zurückhaltend gegenüber den potentiellen Miterben sein, was deine sonstige Kontakte/Freundschaften angeht. Sei auch sonst zurückhaltend gegenüber potentiellen Miterben, was deine persönlichen Angelegenheiten angeht. Und bedenke auch, das mancher der hört, daß du erbst nicht mehr an dich, sondern an deiner Kohle interessiert sein könnte.

Ich würde mich heute nicht mehr bereit erklären, irgendwelche Angelegen für die Erbengemeinschaft zu erledigen, sondern würde auf die Möglichkeit der Nachlassverwaltung verweisen. Die entstehenden Kosten, sind verglichen mit einer erblichen Auseinandersetzung gering. Und auch falls der Nachlassverwalter korrupt ist, wäre das – meines Erachtens – das geringere Übel. Allerdings setzt die Nachlassverwaltung die Zustimmung der Miterben voraus.

III Empfehlung für Erblasser

wenn du nicht willst, daß sich deine Kinder/Erben nach deinem Tod gegenseitig zerfleischen regel deine Angelegenheiten so, daß dieses Risiko möglichst gering ist.

1. hinterlege dein Testament beim Nachlassgericht, und laß vielleicht eine Kopie davon allen deinen Kinder/Erben zukommen. Das schafft ein maximum an transparents und verhindert, daß das Testament nicht oder erst später gefunden wird.

2. sorge dafür, daß keiner deiner Kinder/Erben noch offene Nachlassverbindlichkeiten odersonstige mit dem Nachlass entstehende Kosten selbst begleichen müssen, ohne auf Nachlass zugreifen zu können.

3. sorge dafür daß, keine deiner Kinder die Räumungskosten deiner Wohnung persönlich tragen müssen.

4. das gleiche gilt für Beerdigungskosten.

5. sei in diesen Angelegen nach Möglichkeit allen Erben in gleicher Weise transparent.

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Geschrieben von felius

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